Clubordnung

 

 

1.     Bootssteurer auf clubeigenen Booten

Alle verantwortlichen Bootssteurer, die auf clubeigenen Booten eingesetzt werden, müssen durch den Vorstand bestätigt werden. Der Bootssteurer haftet für alle Ausrüstungsgegenstände und Materialien die er vom Club übernommen hat.

Er ist für die Einsatzbereitschaft und den Einsatz des Bootes verantwortlich.

 

2.     Betreiben der Slipanlage und des Säulendrehkrans

Die Slipanlage und den Säulendrehkran dürfen nur von Personen betätigt werden die durch den Vorstand bestätigt wurden. Durch den Leiter Technik ist eine Einweisung und aktenkundige Belehrung durchzuführen.

 

3.     Arbeitsstunden

Die Mitgliederversammlung legt jährlich die zu leistenden Arbeitsstunden fest.

Für den Nachweis der geleisteten Stunden ist jedes Mitglied selbst verantwortlich.

Aus dem Nachweis muss die durchgeführte Maßnahme und die Stundenzahl ersichtlich sein. Die geleisteten Arbeitsstunden müssen durch ein Vorstandsmitglied bestätigt werden.

Arbeitsleistungen die vom Vorstand nicht bestätigt wurden, werden bei der Abrechnung nicht anerkannt.

3.1. Mitglieder die wirtschaftlich selbstständig sind, zahlen 15,00 € für jede nicht geleistete Arbeitsstunde.

3.2.

Mitglieder auf clubeigenen Booten müssen 50% der Stunden bis Pfingsten des jeweiligen Jahres geleistet haben, um Boote des Clubs benutzen zu dürfen. Bei nicht geleisteter Stundenzahl muß die Benutzung von Clubbooten bezahlt werden. (5,00 Euro pro Tag)
3.3. Vorstandsmitglieder die aktiv im Vorstand mitarbeiten brauchen keinen Stundennachweis führen.
3.4. Beisitzer können für ihre Tätigkeit 6 Arbeitsstunden im Jahr ohne Nachweis Abrechnen.

3.5.

AG – Leiter die eine regelmäßige Ausbildung durchführen, brauchen keinen Arbeitsstundennachweis führen.

3.6.

Mitglieder die Arbeitsobjekte übernehmen, können durch den Vorstand von der Nachweisführung befreit werden.

3.7.

Aktive Clubmitglieder die über Jahre mehr Arbeitsstunden erbringen als den festgelegten Stundensatz, kann die Nachweisführung durch den Vorstand erlassen werden.
3.8. Der Diensthabende des Clubs kann für den Dienst in der Woche  vom 01.05. bis 30.09.  7 Stunden und vom 01.10. bis 30.04.  1 Stunde abrechnen.
3.9. Mitglieder, die den Familienbeitrag in Anspruch nehmen, können ihre Arbeitsstunden als Familie erbringen.
3.10. Alle Arbeitsstundenvereinbarungen müssen schriftlich mit dem Vorstand vereinbart werden.

 

 

4.     Ordnung und Sicherheit

Jedes Mitglied ist für Ordnung und Sicherheit verantwortlich. Alle Materialien und Ausrüstungsgegenstände sind vor Diebstahl und Mißbrauch zu schützen.

Die Ordnung für Jugendschutz, Brandschutz und Arbeitsschutz ist von den Mitgliedern einzuhalten.

Für die Ordnung und Sauberkeit in den Räumen und auf dem Gelände des Seesportclubs sind folgende Sportsfreunde verantwortlich.

4.1. Clubgebäud Vorsitzende

4.2.

Bootshalle Jugendleiter
4.3. Werkstatt, Lager und Slipplatz Leiter Technik
4.4. Sporträume Leiter Sport

4.5.

Gelände Stellv. Vorsitzende

 

 

5.     Arbeitsstunden

Vom 01. Mai bis 01. Oktober des Jahres wird wöchentlich ein Diensthabender des Clubs eingesetzt. Der Diensthabende des Clubs ist allen Mitgliedern und Gästen weisungsberechtigt.

Der Diensthabende des Clubs weist die Gastlieger ein und kassiert die Strom-Wasser und Liegegebühren.

Er überprüft die Sicherheit der angelegten Boote (Festmacher). Der Diensthabende des Clubs ist für die Sauberkeit der Sanitäreinrichtungen verantwortlich. Er gibt die Schlüssel für die Sanitäreinrichtungen heraus.

 

 

6.     Sommerliegeplätze

Mitglieder haben keinen Anspruch auf einen Bootsliegeplatz. Vergebene Bootsliegeplätze können durch den Vorstand zum Jahresende gekündigt werden, wenn die Mitgliedschaft nur dem Erhalt des Liegeplatzes dient.

Der Vorstand vergibt Jährlich die Bootsliegeplätze nach folgenden Kriterien.

 

6.1. Zahlung der finanziellen Forderungen des Clubs. (Mitgliedsbeitrag, Sommer und Winterliegegebühr, Energie und Wasserkosten, Wasserpacht und geleistete Arbeitsstunden)

6.2.

Teilnahme an mindestens 3 Seesportveranstaltungen. (Regatten und Wettkämpfe, Kampfrichter und Helfer bei Wettkämpfen, Ausbilder und Übungsleiter)
6.3. Teilnahme an Mitgliederversammlungen und Veranstaltungen.

Die Liegeplätze können zum Jahresende gekündigt werden, wenn die Punkte 6.1. bis 6.3.nicht erfüllt werden.

Vorrang bei der Vergabe der Bootsliegeplätze haben Mitglieder die aktiv im Seesportclub mitarbeiten.  

 

 

7.     Umweltschutz

 

Alle anfallenden Abfälle müssen nach Art gesondert entsorgt werden.

7.1. Hausmüll Müllcontainer

7.2.

Wertstoffe gelber Container
7.3. Altöl ( nur für Clubboote) Ölfass
7.4. Für Farbreste, Lösungsmittel, Bilgenwasser, Chemietoiletten usw. gibt es am Club keine Entsorgungsmöglichkeiten. Farbreste, Batterien und andere Schadstoffe werden gesondert gelagert und im Schadstoffmobil einer Entsorgungsfirma entsorgt.
7.5. Das Abwaschen des Unterwasserschiffes ist nur für Boote mit giftfreiem Anstrich gestattet.

 

 

         

 

 

8.      Parkordnung

 

Das Befahren des Clubgeländes mit Privatfahrzeugen ist nur zum Be- und Entladen gestattet. Zum Parken sind die Parkplätze vor dem Gelände und auf den Slipplatz zu nutzen.

 

Das Parken und Befahren der Grünanlagen ist nicht gestattet.

 

 

 

Die Clubordnung tritt rückwirkend ab 01.01.2006 in Kraft

 

Bestätigt durch die Mitgliederversammlung am 18.02.2006

 

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